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AGB
AGB HVV Event Horizon GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Geltung der Bedingungen 1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und andere gewerbliche Kunden, Agenturen, Ämter, Behörden, usw.. Privatpersonen bieten wir unsere Leistungen zu den hier definierten Konditionen nicht an.
2. Die Angebote des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
3. Bei individuellen Angeboten ist der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
4. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, verbindlich zustande.
5. Ware die als Kommission angeboten wird, muss mindestens zu 50% abgenommen und bezahlt werden.
§3 Preise und Kosten
1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH.
2. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigengesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, aus, und ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
4. Sämtliche ausgewiesene Mietpreise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an der Lager des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH. Serviceleistungen sind ggf. gesondert in der Preisliste ausgewiesen oder werden speziell für einen Auftrag kalkuliert.
5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, werden zusätzlich berechnet. Sollten diese Leistungen erbracht werden, sind diese vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
6. Die in der Preisliste unter Service genannten Kosten umfassen folgende Leistungen:
+ Ausladen der Materials aus dem LKW
+ Rollen des Materials (ebenerdig) zum Aufbauort
+ (ggf. auspacken) einmaliger Aufbau sowie einmalige Platzierung
+ Abbau, (ggf. einpacken) zurück rollen zum LKW
+ Beladung in den LKW
Dabei gilt folgendes:
1. Vom LKW bis zum Platzierungsort muss das Material behinderungsfrei
ebenerdig gerollt werden können. Geeignete Frachtaufzüge sind möglich
2. Die Rollstrecke vom LKW bis zum Aufbauort muss in einem normalen Schritttempo innerhalb von 2 Minuten erreichbar sein.
3. Der Auf- und Abbau ist ohne Zeitdruck möglich
4. Der Aufbauort ist frei von Behinderungen jeglicher Art (z.B. Material der Techniker, Handwerker, etc.)
Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden, müssen entsprechend eigene Helfer gestellt oder fremde hinzu gebucht werden.
Die Verpackungsmaterialien müssen vor Ort zwischengelagert werden können, anderenfalls muss vorher eine andere Lösung vereinbart werden
7. Evtl. Kosten(Preise siehe §3 Abs. 8a) aufgrund von Wartezeiten die nicht vom DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, verursacht worden sind müssen vom Kunden getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für:
+ fehlende kompetente Ansprechpartner auf Kundenseite
+ nicht fertig gewordene andere Gewerke
+ Proben, behördliche Auflagen, Änderungen von Ablauf- oder Stellplänen
+ fehlende oder unzureichende Anlieferungsmöglichkeiten
Wartezeiten von bis zu 15 Minuten werden nicht berechnet.
8. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, gemäß vorstehender Ziffer 5 und 7 werden - ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt - nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
a. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten EUR 15,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Dies gilt insbesondere auch für Umbauten.
b. Für Transport mit eigenen LKW der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, werden EUR 0,95 je Entfernungskilometer zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
c. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen bei großer Entfernung etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EURO 50,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden
§4 Zahlungsmodalitäten
1. HVV Event Horizon GmbH, ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.
3. HVV Event Horizon GmbH, ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Nach Auftragsdurchführung erstellt HVV Event Horizon GmbH, die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
5. HVV Event Horizon GmbH, ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren. Dies gilt insbesondere für Schäden am Material
§5 Mietbedingungen
1. Der Kunde hat HVV Event Horizon GmbH, jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen des HVV Event Horizon GmbH, einzuhalten. Im Zweifel hat er sich beim DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. Schäden sind in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach der Erstellung der Rechnung vollständig zu begleichen.
Sollte eine Versicherung des Kunden oder des Schädigers den Schaden prüfen bzw. regulieren, hat dies keinerlei aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Frist zur Schadensbegleichung. Bei langsam arbeitenden Versicherungen muss der Kunde die Schadenssumme zunächst ggf. vorstrecken.
5. Die von DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirka-Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
7. Jegliche Haftung der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
8. Die DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
9. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden. (Er darf nur Geschirr und Besteck in hygienisch einwandfreiem Zustand herausgeben. Die Kontrolle obliegt allein ihm.)
§6 Kündigungsmöglichkeiten
1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, HVV Event Horizon GmbH, den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
a. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 25% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. b. Bei Kündigung bis 7 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
2. Kommt der Kunden mit Zahlungen in Verzug, ist HVV Event Horizon GmbH, auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
§7 Bedingungen für den Kauf des Verbrauchsmaterials
1. Verbrauchsmaterial wie z.B. Brennpaste, darf nur beim DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, bezogen werden und auch nur solches verwendet werden. Ist die Verpackungseinheit geöffnet bzw. beschädigt, ist sie von der Rückgabe ausgeschlossen, wie auch, wenn der Inhalt verdorben ist. Es ist allein Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass ihm ausreichend Verbrauchsmaterial zur Verfügung steht.
§8 Lieferungen und Leistungszeit
1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.30 bis 17:30 Uhr am Lager abzuholen bzw. abzuliefern.
2. Bei Anlieferung und Abholung durch den DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung des DMV – Hamburg, HVV Event Horizon GmbH.
5. Die Leistungen Transport bzw. Lieferung beinhaltet den reinen Transport vom Lager zum Lieferort und ggf. zurück. Auch die Be- und Entladung am Lager des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, ist in der Leistung enthalten. Die Verladearbeiten am Anlieferungsort ist nicht in dieser Leistung enthalten, kann auf Wunsch jedoch hinzugebucht werden.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
§ 9 Transportgefahr 1.Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport vom DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.
2. Sollte das vom Kunden angemietete Material vor Übergabe untergehen oder beschädigt werden so ist der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH nicht verpflichtet für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
3. Jegliche Haftung durch DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH ist maximal auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt soweit dies gesetzlich zulässig.
§ 10 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
2. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann der DMV – Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, nach ihrer Wahl das Material reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
3. Eine weitergehende Haftung des DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, ist ausgeschlossen.
4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat der Kunde dem DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
5. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Mietgegenstände baulich verändern. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der DMV - Hamburg, HVV Event Horizon GmbH.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.